Wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig sind, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Verfügung – vom Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI über Umwandlungsleistungen (§45a) bis hin zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Viele kennen nur die 131 € monatlich – dabei sind deutlich höhere Budgets möglich.
1. Kostenübernahme – ohne Bürokratie für Sie
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich (1.572 € pro Jahr) steht allen Pflegegraden zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsleistungen hinzu – monatlich oft mehrere hundert Euro zusätzlich. Wir als anerkannter Anbieter rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen keine Rechnungen einreichen.
Gut zu wissen: Der Betrag gilt für alle Pflegegrade (1 bis 5) und kann für die Unterstützung eingesetzt werden, die Sie im Alltag am meisten entlastet.
2. Entlastung für Angehörige
Pflegende Angehörige leisten oft Unglaubliches – aber sie stoßen auch an ihre Grenzen. Die Alltagsbegleitung nimmt Ihnen konkrete Aufgaben ab: den wöchentlichen Einkauf, die Fahrt zum Arzt, die Begleitung zu einem Spaziergang.
3. Soziale Teilhabe – gegen die Einsamkeit im Alter
Einsamkeit ist eines der größten Probleme im Alter. Unsere Begleiterinnen und Begleiter nehmen sich Zeit für Gespräche, gehen mit Ihnen spazieren oder begleiten Sie zu Veranstaltungen – soziale Teilhabe, die für Ihr Wohlbefinden mindestens so wichtig ist wie körperliche Pflege.
4. Flexibilität – Unterstützung genau dann, wenn Sie sie brauchen
Sie entscheiden, wann und wie oft wir kommen – und welche Aufgaben wir übernehmen. Wir passen uns Ihrem Leben an, nicht umgekehrt.
5. Sie bleiben zu Hause – so lange wie möglich
Die Alltagsbegleitung hilft Ihnen, den Alltag zu bewältigen und länger in der gewohnten Umgebung zu bleiben – mit Sicherheit, Vertrautheit und Selbstbestimmung.
Fazit: Nutzen Sie die Vorteile
Die Alltagsbegleitung nach §45a ist eines der unterschätztesten Angebote der Pflegeversicherung. Wenn Sie Unterstützung brauchen – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.