🚀 Support im Alltag GmbH – jetzt auch im Landkreis Ahrweiler: Remagen, Bad Breisig, Bad Neuenahr, Sinzig und Grafschaft. Mehr erfahren

Kosten & Abrechnung

Transparent erklärt – direkt mit der Pflegekasse

Viele Menschen kennen nur den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich – dabei stehen je nach Pflegegrad und Situation deutlich höhere Budgets zur Verfügung. Support im Alltag GmbH rechnet alle gängigen Leistungen direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse ab.

Welche Leistungen können genutzt werden?

Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung über folgende Finanzierungswege – individuell passend zu Ihrer Situation:

LeistungFür wen?Orientierungsbetrag
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
Für anerkannte Alltagsbegleitung nach §45a – oft ungenutzt, aber für alle Pflegegrade verfügbar.
Pflegegrad 1–5131 € monatlich (1.572 € pro Jahr)
Umwandlungsleistungen (§45a SGB XI)
Anteile von Pflegegeld und Pflegesachleistungen können in Alltagsunterstützung umgewandelt werden – deutlich höhere Budgets als der Entlastungsbetrag allein.
Pflegegrad 2–5Ab ca. 449 € monatlich (PG 2) bis ca. 1.346 € monatlich (PG 5)
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt – z. B. bei Urlaub oder Krankheit.
Pflegegrad 2–5Bis zu 1.685 € pro Jahr
Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)
Für vorübergehende, teilstationäre Pflege – Budget kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Alltagsbegleitung genutzt werden.
Pflegegrad 2–5Bis zu 1.854 € pro Jahr
Haushaltshilfe (§38 SGB V)
Wenn der Haushalt vorübergehend nicht geführt werden kann – z. B. in Schwangerschaft, nach Entbindung oder bei Krankheit. Abrechnung über die Krankenkasse.
Bei ärztlicher VerordnungIndividuell nach Verordnung

Wie viel ist maximal möglich?

Maximal mögliche Jahresbudgets (Entlastung + Umwandlung + Verhinderungspflege)

Orientierungswerte bei optimaler Ausschöpfung – ab Pflegegrad 2 deutlich mehr als der Entlastungsbetrag allein.

Pflegegradca. pro Jahr
PG 11.572 €
PG 28.932 €
PG 312.297 €
PG 414.034 €
PG 516.146 €

Der Entlastungsbetrag allein (1.572 € pro Jahr) ist oft nur der Anfang. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsleistungen und Verhinderungspflege hinzu – wir zeigen Ihnen im Leistungsfinder, welches Budget für Sie realistisch ist.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft, Entbindung oder Krankheit

Über die Pflegeversicherung hinaus kann bei ärztlicher Verordnung eine Haushaltshilfe nach §38 SGB V über die Krankenkasse abgerechnet werden – z. B. wenn der Haushalt vorübergehend nicht geführt werden kann. Das gilt nicht nur in der Schwangerschaft, sondern auch nach Entbindung oder bei Krankheit und Verletzung.

So läuft die Abrechnung ab

  1. Sie nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf.
  2. Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist.
  3. Wir prüfen, welche Leistungen (Entlastung, Umwandlung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe) für Sie infrage kommen.
  4. Wir starten die Begleitung – die komplette Abrechnung übernehmen wir.

Keine versteckten Kosten

Sie erhalten vor Beginn eine transparente Übersicht. Es gibt keine versteckten Gebühren und keinen bürokratischen Aufwand für Sie.

Leistungsfinder starten Kostenlose Beratung anfragen

Mehr im Ratgeber: Entlastungsbetrag · Umwandlungsleistungen · Verhinderungspflege · 5 Vorteile §45a