Kosten & Abrechnung
Transparent erklärt – direkt mit der Pflegekasse
Viele Menschen kennen nur den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich – dabei stehen je nach Pflegegrad und Situation deutlich höhere Budgets zur Verfügung. Support im Alltag GmbH rechnet alle gängigen Leistungen direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse ab.
Welche Leistungen können genutzt werden?
Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung über folgende Finanzierungswege – individuell passend zu Ihrer Situation:
| Leistung | Für wen? | Orientierungsbetrag |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) Für anerkannte Alltagsbegleitung nach §45a – oft ungenutzt, aber für alle Pflegegrade verfügbar. | Pflegegrad 1–5 | 131 € monatlich (1.572 € pro Jahr) |
| Umwandlungsleistungen (§45a SGB XI) Anteile von Pflegegeld und Pflegesachleistungen können in Alltagsunterstützung umgewandelt werden – deutlich höhere Budgets als der Entlastungsbetrag allein. | Pflegegrad 2–5 | Ab ca. 449 € monatlich (PG 2) bis ca. 1.346 € monatlich (PG 5) |
| Verhinderungspflege (§39 SGB XI) Wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt – z. B. bei Urlaub oder Krankheit. | Pflegegrad 2–5 | Bis zu 1.685 € pro Jahr |
| Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) Für vorübergehende, teilstationäre Pflege – Budget kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Alltagsbegleitung genutzt werden. | Pflegegrad 2–5 | Bis zu 1.854 € pro Jahr |
| Haushaltshilfe (§38 SGB V) Wenn der Haushalt vorübergehend nicht geführt werden kann – z. B. in Schwangerschaft, nach Entbindung oder bei Krankheit. Abrechnung über die Krankenkasse. | Bei ärztlicher Verordnung | Individuell nach Verordnung |
Wie viel ist maximal möglich?
Maximal mögliche Jahresbudgets (Entlastung + Umwandlung + Verhinderungspflege)
Orientierungswerte bei optimaler Ausschöpfung – ab Pflegegrad 2 deutlich mehr als der Entlastungsbetrag allein.
| Pflegegrad | ca. pro Jahr |
|---|---|
| PG 1 | 1.572 € |
| PG 2 | 8.932 € |
| PG 3 | 12.297 € |
| PG 4 | 14.034 € |
| PG 5 | 16.146 € |
Der Entlastungsbetrag allein (1.572 € pro Jahr) ist oft nur der Anfang. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsleistungen und Verhinderungspflege hinzu – wir zeigen Ihnen im Leistungsfinder, welches Budget für Sie realistisch ist.
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft, Entbindung oder Krankheit
Über die Pflegeversicherung hinaus kann bei ärztlicher Verordnung eine Haushaltshilfe nach §38 SGB V über die Krankenkasse abgerechnet werden – z. B. wenn der Haushalt vorübergehend nicht geführt werden kann. Das gilt nicht nur in der Schwangerschaft, sondern auch nach Entbindung oder bei Krankheit und Verletzung.
So läuft die Abrechnung ab
- Sie nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf.
- Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist.
- Wir prüfen, welche Leistungen (Entlastung, Umwandlung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe) für Sie infrage kommen.
- Wir starten die Begleitung – die komplette Abrechnung übernehmen wir.
Keine versteckten Kosten
Sie erhalten vor Beginn eine transparente Übersicht. Es gibt keine versteckten Gebühren und keinen bürokratischen Aufwand für Sie.
Leistungsfinder starten Kostenlose Beratung anfragen
Mehr im Ratgeber: Entlastungsbetrag · Umwandlungsleistungen · Verhinderungspflege · 5 Vorteile §45a