Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist die bekannteste Finanzierungsquelle für Alltagsbegleitung – und gleichzeitig die am häufigsten ungenutzte. Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf 131 € pro Monat, das sind 1.572 € pro Jahr.
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Der Betrag ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI vorgesehen – zum Beispiel:
- Einkaufs- und Erledigungsbegleitung
- Arzt- und Terminbegleitung
- Leichte Haushaltshilfe
- Gesellschaftliche Betreuung und Aktivierung
Support im Alltag GmbH ist als Anbieter zertifiziert nach §45b SGB XI und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wer hat Anspruch?
- Alle Pflegegrade 1 bis 5 – auch Pflegegrad 1, obwohl viele das nicht wissen
- Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen
- Der Betrag ist nicht übertragbar – ungenutzte Monate verfallen
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- „131 € reichen nicht“ – Stimmt für intensive Betreuung, aber der Entlastungsbetrag ist oft der Einstieg. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsleistungen hinzu.
- „Ich muss selbst abrechnen“ – Nein. Als anerkannter Anbieter übernehmen wir die komplette Abrechnung.
- „Das gilt erst ab Pflegegrad 2“ – Falsch. Auch Pflegegrad 1 hat Anspruch.
Entlastungsbetrag vs. Umwandlungsleistung
Der Entlastungsbetrag ist der Grundbaustein. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich Anteile von Pflegegeld und Pflegesachleistungen umgewandelt werden – monatlich oft mehrere hundert Euro zusätzlich. Mehr dazu in unserem Artikel zu den Umwandlungsleistungen.
Fazit
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag konsequent – er ist Ihr Recht und entlastet Sie sowie Ihre Angehörigen spürbar im Alltag.