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Entlastungsbetrag §45b: 131 € monatlich nutzen

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI erklärt: Anspruch für PG 1–5, 131 € monatlich, Abrechnung und typische Fehler vermeiden.

Finanzierung · Veröffentlicht am 18. April 2026

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist die bekannteste Finanzierungsquelle für Alltagsbegleitung – und gleichzeitig die am häufigsten ungenutzte. Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf 131 € pro Monat, das sind 1.572 € pro Jahr.

Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?

Der Betrag ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI vorgesehen – zum Beispiel:

  • Einkaufs- und Erledigungsbegleitung
  • Arzt- und Terminbegleitung
  • Leichte Haushaltshilfe
  • Gesellschaftliche Betreuung und Aktivierung

Support im Alltag GmbH ist als Anbieter zertifiziert nach §45b SGB XI und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wer hat Anspruch?

  • Alle Pflegegrade 1 bis 5 – auch Pflegegrad 1, obwohl viele das nicht wissen
  • Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen
  • Der Betrag ist nicht übertragbar – ungenutzte Monate verfallen

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  1. „131 € reichen nicht“ – Stimmt für intensive Betreuung, aber der Entlastungsbetrag ist oft der Einstieg. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsleistungen hinzu.
  2. „Ich muss selbst abrechnen“ – Nein. Als anerkannter Anbieter übernehmen wir die komplette Abrechnung.
  3. „Das gilt erst ab Pflegegrad 2“ – Falsch. Auch Pflegegrad 1 hat Anspruch.

Entlastungsbetrag vs. Umwandlungsleistung

Der Entlastungsbetrag ist der Grundbaustein. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich Anteile von Pflegegeld und Pflegesachleistungen umgewandelt werden – monatlich oft mehrere hundert Euro zusätzlich. Mehr dazu in unserem Artikel zu den Umwandlungsleistungen.

Fazit

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag konsequent – er ist Ihr Recht und entlastet Sie sowie Ihre Angehörigen spürbar im Alltag.