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Regelmäßig entlastet – und im Urlaub abgesichert

Erfahrungsbericht · Entlastungsbetrag & Verhinderungspflege

Erfahrungsbericht · Veröffentlicht am 22. Juli 2026

Die Situation: Pflege im Alltag und Urlaub – beides schien unmöglich

Frau S., 82 Jahre, lebt allein in Bad Godesberg. Ihre Tochter pflegt sie informell – Medikamente, Termine, Einkäufe, Telefonate mit Ärzten. Neben Beruf und eigenen Kindern war das an Grenzen gekommen. „Ich will für Mama da sein“, sagte die Tochter, „aber ich brauche auch mal eine Woche frei – und im Alltag kann ich nicht alles nebenher schaffen.“

Genau hier helfen zwei verschiedene Leistungen, die oft in Kombination genutzt werden können – ohne sich gegenseitig zu ersetzen:

  • Entlastungsbetrag (§45b): 131 € monatlich für regelmäßige Alltagsbegleitung
  • Verhinderungspflege (§39): bis zu 1.685 € pro Jahr, wenn die pflegende Angehörige ausfällt – z. B. im Urlaub

Im Alltag: Entlastungsbetrag – klein, aber planbar

Monatlich nutzen wir den Entlastungsbetrag für gezielte Termine – etwa:

  • 1× Einkaufsbegleitung pro Monat
  • 1× Arzt- oder Apothekenbesuch im Wechsel

Das ist keine Ganztagsbetreuung – aber Frau S. hat feste Anker im Monat, und die Tochter muss nicht jede Kleinigkeit selbst stemmen. „Ich weiß: am Einkaufstag kommt jemand vorbei und geht mit Mama einkaufen – da kann ich durchatmen.“

Im Urlaub: Verhinderungspflege – damit die Tochter wirklich wegfahren kann

Für zwei Wochen Sommerurlaub meldete die Tochter rechtzeitig Verhinderungspflege bei der Pflegekasse an. In Bad Godesberg hatten wir einen Besuchsplan – die Tochter war im Urlaub, wir kamen zu vereinbarten Zeiten zu Frau S. vorbei, oft mehrmals am Tag kurz:

  • Morgens: Kurzer Besuch – Medikamente, gefrühstückt?, getrunken?, alles in Ordnung?
  • Einmal in der Woche: begleiteter Einkauf
  • Ein Termin: Begleitung zum Hausarzt in der Urlaubswoche
  • Abends: An manchen Tagen kurzer Abendbesuch oder Rückmeldung an die Tochter

An einigen Tagen war die Begleitung intensiver – etwa vier Stunden am Stück, wenn Einkauf und Arzttermin zusammenfielen. Über die Urlaubswoche waren das insgesamt ungefähr zwanzig Stunden geplante Unterstützung – genug, damit Frau S. gut versorgt war, aber kein Dauer-Einsatz von morgens bis abends.

Was sich für beide verändert hat

Frau S. hat im Alltag Struktur und Gesellschaft – nicht jeden Tag, aber zuverlässig. Die Tochter konnte erstmals seit Jahren wieder eine Woche mit ihrer Familie verreisen, ohne ständig zu telefonieren. „Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass Mama versorgt ist – und ich darf auch mal ich selbst sein.“

Wichtig zu wissen

  • Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege haben unterschiedliche Zwecke – beides parallel ist oft möglich, muss aber bei der Pflegekasse sauber beantragt werden.
  • Verhinderungspflege sollte vor dem Urlaub angemeldet werden.
  • Wir fliegen nicht mit und ersetzen keine 24-Stunden-Pflege.
  • Wir kommen zu vereinbarten Terminen vorbei – Einkauf, Arzt, Check-in – und verbringen nicht den ganzen Tag bei Ihnen.

Mehr dazu: Verhinderungspflege erklärt · Entlastungsbetrag erklärt

Anonymisierter Praxisbericht. Namen, Stunden und Budgets sind beispielhaft.