Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause – wegen Urlaub, Krankheit oder Überlastung. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI: bis zu 1.685 € pro Jahr (Pflegegrade 2 bis 5), um die Pflege vorübergehend zu ersetzen.
Wann ist Verhinderungspflege sinnvoll?
- Die pflegende Angehörige ist krank oder braucht Erholung
- Urlaub oder dienstliche Abwesenheit der Hauptpflegeperson
- Temporär mehr Unterstützung nötig, als die Familie leisten kann
Professionelle Alltagsbegleitung kann in dieser Zeit Einkäufe, Haushalt, Begleitung und Betreuung übernehmen – damit die pflegebedürftige Person zu Hause gut versorgt bleibt.
Was kostet Verhinderungspflege?
Der Jahresbetrag liegt bei bis zu 1.685 €. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein Anteil des Kurzzeitpflege-Budgets genutzt werden – insgesamt steht dann ein größerer Jahresrahmen zur Verfügung.
Antrag und Abrechnung
- Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen (wir unterstützen Sie)
- Zeitraum und Umfang der Ersatzpflege festlegen
- Professionelle Begleitung starten – wir rechnen direkt mit der Kasse ab
Wichtig: Verhinderungspflege sollte vor Beginn bei der Pflegekasse angemeldet werden – rückwirkende Anträge sind nur eingeschränkt möglich.
Verhinderungspflege und Alltagsbegleitung im Alltag
Verhinderungspflege ist nicht nur für stationäre Ersatzpflege gedacht. Auch ambulante Alltagsbegleitung kann aus diesem Budget abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn die Tochter im Urlaub ist und jemand den Alltag organisieren soll.
Fazit
Planen Sie Verhinderungspflege frühzeitig ein – sie schützt pflegende Angehörige vor Burnout und sichert die Versorgung zu Hause.